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Amalgam – die tickende „Zeitplombe“ |
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Die Versorgung kariöser Seitenzähne
mit Füllungen erfolgte früher fast |
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Amalgamfüllungen führen allerdings
zu einer nachweisbaren zusätzlichen |
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Mittlerweile hat auch der
Gesetzgeber die Problematik erkannt und mit einer |
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Amalgamfüllungen dürfen nicht mehr verwendet werden bei: |
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• Kindern bis zum 6. Lebensjahr |
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• Schwangeren und stillenden Frauen |
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• Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion |
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• Patienten mit nachgewiesener Amalgamallergie |
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• Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter |
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Wir wollen aber nicht nur
bei den oben genannten Patientinnen und Patienten
Aus diesem Grunde verwenden wir |
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Wir sind sicher, wir entscheiden bei der Suche nach |
