Gesetzliche Krankenversicherung

Regelversorgung

Die Kassen übernehmen die Kosten für die Regelversorgung. Diese beinhaltet zwei jährliche Vorsorgeuntersuchungen (für die keine Praxisgebühren anfallen), davon eine mit Zahnsteinentfernung, sowie Zahnbehandlungen (Kariesentfernung, Zahnfüllungen u.v.m.), bei denen kein Zahnersatz erforderlich ist.

Mehrkostenregelung bei Füllungen

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen gilt bei Zahnfüllungen folgende Regelung (§ 28 Abs. 2, 8. Gesetz zur Änderung des SGB V):

Als „ausreichend und zweckmäßig" für die Versorgung von Zähnen im Seitenzahnbereich gilt nach wie vor Amalgam. Entscheiden Sie sich für ein Gold-, Keramik- oder Kunststoff-Inlay (Einlagefüllung) oder eine aufwändige Kunststoffmehrschichtfüllung, werden die von Ihnen zu tragenden Mehrkosten (Behandlungskosten abzüglich des Kassenanteils) schriftlich mit Ihnen vereinbart.

§

Festzuschuss bei Zahnersatz

Die bisherige prozentuale Beteiligung an Zahnersatzkosten wurde ab Januar 2005 durch befundorientierte Zuschüsse ersetzt. Vor Beginn der Zahnersatzbehandlung erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, der zur Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht wird. Die über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten tragen Sie selbst. Wählen Sie eine andere als die Regelversorgung, rechnet der Zahnarzt die Mehrkosten nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ) ab. Der Zuschuss für die Regelbehand-lung wird gezahlt, egal für welche Behandlung Sie sich entscheiden - auch bei Zahnersatz auf Implantaten.

Bonusregelung bei Zahnersatz

Mit regelmäßig in Anspruch genommenen zahnärztlichen
Kontrollen und Prophylaxemaßnahmen sichern Sie sich
finanzielle Vorteile:

Wird Zahnersatz erforderlich, kann sich der Festzuschuss
der gesetzlichen Krankenkassen um 20 bis 30 Prozentpunkte
erhöhen, wenn Sie sich in den in den letzten fünf bzw. zehn
Jahren vor Beginn der Behandlung wenigstens einmal im
Kalenderjahr haben zahnärztlich untersuchen lassen.

Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine zahnärztliche
Untersuchung wenigstens einmal im Kalenderhalbjahr während der letzten fünf Jahre
vor der Behandlung erforderlich.

Krankenzusatz-Versicherung

Zur finanziellen Absicherung Ihrer Mehrkosten lohnt sich meistens der Abschluss einer Krankenzusatz-Versicherung. Die Krankenversicherungen bieten Ihnen Bausteine für einen Zusatzschutz, den Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten zeit- und bedarfsgerecht auf- und ausbauen können.

 

Es gibt im Internet inzwischen viele Anbieter, die Versicherungen vergleichen. Einen ersten Überblick erhalten Sie vielleicht hier:

 

Versicherungsvergleich

 

Wir informieren Sie gerne ausführlich.

 
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