Hinweis

Für die Ausübung der Zahnheilkunde gilt das

Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde

vom 31. März 1952 (BGB1. I S. 221) in der Fassung der Bekanntmachung vom
16. April 1987 (BGBI. I S. 1225) zuletzt geändert durch den Artikel 13 des Gesetzes
vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1464).

Zuständige Kammer:                  Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Zuständige Aufsichtsbehörde:     KZV Freiburg

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Beratung und Gestaltung

M. Schmaldt

DR. MED. DENT. HANS - J. LENTZEN

Tätigkeitsschwerpunkte: Parodontologie und Implantologie

         ZAHNARZT und ZAHNTECHNIKER

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