Steuerhinweise

Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit (außergewöhnliche
Belastungen) können laut § 33 des Einkommensteuergesetzes
einkommensmindernd berücksichtigt werden.
Der Eigenanteil beim Zahnersatz gehört dazu.
Wir haben hier einen interessanten Hinweis zum Thema
Zahnersatz und Steuern für Sie gefunden.

Die Information wird von der
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt.

Falls diese Verknüpfung nicht mehr funktioniert, informieren Sie uns bitte.

Schauen Sie mal rein.

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